Donnerstag, 7. Dezember 2017
Heute Antwort vom BMAS
Heute die Antwort, u.a. zu meinem Schreiben vom 22. Juli 2017.

Auffällig ist allemal, daß zu meinem Punkt, daß trotz gewährter PKH noch Gerichtskosten im Voraus verlangt wurden, nicht eingegangen wurde.

Auch sonst werde ich das Schreiben noch analysieren, zufriedenstellend ist es nicht:
https://www.dropbox.com/s/w965a5ebax9283d/2017.12.07%20Bundesministerium.pdf

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Dienstag, 28. November 2017
2. und letzte Antwort vom Kanzleramt
Sehr geehrter Herr Murken,



ich darf den Eingang Ihrer E-Mail vom 22. November 2017 bestätigen.



Nach unserer Verfassung hat die Bundeskanzlerin unverändert keine rechtliche Möglichkeit, in Ihrem Sinne tätig zu werden.



Gemäß Artikel 65 des Grundgesetzes bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jede Bundesministerin und jeder Bundesminister den jeweiligen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.



Nach dem Grundgesetz sind die Gerichte unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Entscheidungen können nur innerhalb der Gerichtsbarkeit, vor allem durch die Anrufung höherer Gerichtsinstanzen, geändert werden.



Auch wenn einzelne Gesichtspunkte der von Ihnen angesprochenen Gesetzesänderung vom 15.10.2016 für Sie – subjektiv gesehen – nicht akzeptabel sind, möchte ich zu bedenken geben, dass die Regelungen in einem demokratischen Prozess der Gesetzgebung geschaffen wurden.



Mir ist bewusst, dass Sie nun enttäuscht sind, weil Sie sich Hilfe von der Bundeskanzlerin erhofft haben. Ich bitte dennoch um Verständnis, dass meine Antwort mit Blick auf den grundgesetzlichen Rahmen nicht anders ausfallen kann und weitere Eingaben in dieser Angelegenheit nicht mehr beantwortet werden können, da das Bundeskanzleramt hierfür sachlich nicht zuständig ist.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Wehming, Bundeskanzleramt, 11012 Berlin

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Freitag, 24. November 2017
Antwort aus dem Kanzleramt
Nachdem ich dem Kanzleramt mein Schreiben vom 22.7.2017 ein zweites und drittes Mal zur Verfügung gestellt hatte, kam eine unbefriedigende Antwort.

Aus den Vorgeschichten ist klar, daß auch das BSG, das BMJV und das BMAS von der Rechtsbeugung beim LSG seit Jahren wissen und diese Rechtsbeugung nicht unterbinden. Das läßt wohl den Schluß zu, daß die Ministerien selber diese Rechtsbeugung befürworten oder gar angeordnet haben.

Hier der Schriftwechsel per Mail:
Sehr geehrter Herr Wehming,

ich habe mich nicht umsonst an den Präsidenten und die Kanzlerin gewandt.

Das BMJV verweist mich an das BMAS - und dieses antwortet nicht, da es zugeben müßte,

daß dieses Ministerium gegen die Verfassung verstößt.

Weitere Materialien finden Sie hier: https://rechtsstaat8.blogger.de/

Ich würde mich freuen, wenn sich die Bundeskanzlerin einmischt und das Vertrauen in die

Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wieder herstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

Am 22.11.2017 um 15:25 schrieb KB-012:
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> Sehr geehrter Herr Murken,
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> ihre Ausführungen und engagierten Bewertungen wurden hier aufmerksam zur Kenntnis genommen.
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> Die Bundeskanzlerin erhält täglich sehr viele Zuschriften von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich wie Sie mit ihren Anregungen, Sorgen und Meinungen an sie persönlich wenden.
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>
> Leider ist es nicht immer möglich, auf jede dieser Zuschriften intensiv einzugehen und eine ausführliche Antwort zu übersenden. Dies gilt vor allem für Einsendungen, in denen spezielle Fachfragen (für die gemäß unserer Verfassung die einzelnen Bundesministerien zuständig sind) oder gleichzeitig viele Einzelthemen angesprochen werden.
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>
> Ich gehe davon aus, dass das von Ihnen zugleich angeschriebene und fachlich zuständige Bundesministerium zu Ihrem Anliegen Stellung nehmen wird.
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>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Im Auftrag
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>
> Wehming, Bundeskanzleramt, 11012 Berlin

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