Samstag, 5. August 2017
Erneute Ablehnung der PKH mit vorgeschobenen Gründen
Erneut verstößt der 14. Senat gegen seine Pflicht aus § 38 DRiG und Art. 20 III GG. Dem 14. Senat ist aus weiteren Verfahren, in denen meine Söhne und ich PKH beantragt haben, bekannt, daß ich weder Grundbesitz noch einen PKW habe.
Wie dämlich die beim BSG sind, hat sich gezeigt, als ich bei einem PKH-Antrag um die Nachreichung des Mietvertrages gebeten wurde. Einseits zeigt dies, daß das BSG sehr wohl Unterlagen nachfordert, wenn es denn meint, es fehlen welche. Andererseits ergab meine telefonische Anfrage, daß die Sachbearbeiterin nicht den Mietvertrag (ist über 10 Jahre alt) wollte, sondern das letzte Mietänderungsschreiben. Das lag allerdings dem PKH-Antrag bei.
https://www.dropbox.com/s/e1tbfi7ghjftq85/2017.07.12%20BSG.pdf

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