Samstag, 22. Juli 2017
Weitere Materialien
https://www.dropbox.com/s/zg8prmus22ov5si/2017-07-22%20%20LSG%2038.pdf

Der Senat beim BSG weiß genau, daß uns PKH zustand und die Verfahren hätten betrieben werden müssen, siehe Blatt 1 vom 1.9.2016 mit AZ vom BSG.

LSG fvom 5.9.2016, die Verfahren hätten auch ohne Bezahlung der rechtswidrig geforderten Gerichtskosten betrieben werden müssen. Überdies hat man mir rechtswidrig die mir zugesprochenen 2900 Euro vorenthalten, siehe meine Schreiben vom 26.8.2016 und 12.9.16.

Wie man mit uns umspringt zeigt das Schreiben des LSG vom 28.9.2016. PKH wurde bewilligt und trotzdem Gerichtskosten als Vorschuß verlangt.

Mit 23.12.2016 fordere ich ein Versäumnisurteil, wenn nicht geklärt wird, wer den Beklagten, das Land Brandenburg, vertritt.

Mit 10.1.2017 bestätigt das LSG meine Bedenken bezüglich der Vertretung der Beklagten - zumindest ein wenig.

Protokoll und Urteil vom 18.1.17, die Beklagte wurde von niemanden vertreten, ein Schriftwechsel mit der Beklagten liegt mir nicht vor. Hier hat das LSG die Gewaltenteilung aufgehoben und die Arbeit der Exekutive einfach mit erledigt. Dies muß auch das BSG gesehen haben, §§ 17 und 17a GVG.

Meine Anhörungsrüge und weitere Rechtsmittel vom 25.1.2017 verpuffte, weil unbequem für die Richter.

Den Rest lasse ich unkommentiert, er spricht für sich und dagegen, daß wir ein Rechtsstaat sind.

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