Freitag, 24. November 2017
Antwort aus dem Kanzleramt
Nachdem ich dem Kanzleramt mein Schreiben vom 22.7.2017 ein zweites und drittes Mal zur Verfügung gestellt hatte, kam eine unbefriedigende Antwort.

Aus den Vorgeschichten ist klar, daß auch das BSG, das BMJV und das BMAS von der Rechtsbeugung beim LSG seit Jahren wissen und diese Rechtsbeugung nicht unterbinden. Das läßt wohl den Schluß zu, daß die Ministerien selber diese Rechtsbeugung befürworten oder gar angeordnet haben.

Hier der Schriftwechsel per Mail:
Sehr geehrter Herr Wehming,

ich habe mich nicht umsonst an den Präsidenten und die Kanzlerin gewandt.

Das BMJV verweist mich an das BMAS - und dieses antwortet nicht, da es zugeben müßte,

daß dieses Ministerium gegen die Verfassung verstößt.

Weitere Materialien finden Sie hier: https://rechtsstaat8.blogger.de/

Ich würde mich freuen, wenn sich die Bundeskanzlerin einmischt und das Vertrauen in die

Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wieder herstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

Am 22.11.2017 um 15:25 schrieb KB-012:
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> Sehr geehrter Herr Murken,
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> ihre Ausführungen und engagierten Bewertungen wurden hier aufmerksam zur Kenntnis genommen.
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> Die Bundeskanzlerin erhält täglich sehr viele Zuschriften von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich wie Sie mit ihren Anregungen, Sorgen und Meinungen an sie persönlich wenden.
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> Leider ist es nicht immer möglich, auf jede dieser Zuschriften intensiv einzugehen und eine ausführliche Antwort zu übersenden. Dies gilt vor allem für Einsendungen, in denen spezielle Fachfragen (für die gemäß unserer Verfassung die einzelnen Bundesministerien zuständig sind) oder gleichzeitig viele Einzelthemen angesprochen werden.
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> Ich gehe davon aus, dass das von Ihnen zugleich angeschriebene und fachlich zuständige Bundesministerium zu Ihrem Anliegen Stellung nehmen wird.
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> Mit freundlichen Grüßen
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> Im Auftrag
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> Wehming, Bundeskanzleramt, 11012 Berlin

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